Psychotherapeutische Sprechstunde
Seit dem 01.04.2018 ist der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde vor Beginn einer Psychotherapie für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend, sofern nicht in den letzten 12 Monaten eine stationäre psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung stattgefunden hat. Selbstverständlich steht unsere Sprechstunde auch privat Versicherten offen.
Wir bieten Ihnen diese Sprechstunde ab sofort als Terminsprechstunde an. In der Sprechstunde, die üblicherweise 50 Minuten umfasst, führen wir eine Anamnese und Diagnostik zu Ihrem Anliegen durch, geben Ihnen eine diagnostische Einschätzung und empfehlen, soweit notwendig, weitere Maßnahmen. Sofern eine ambulante Psychotherapie in Betracht kommt, kann diese in unseren Praxen aber nur begonnen werden, sofern die aktuellen Kapazitäten es erlauben.
Die Kosten für die Sprechstunde übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Bei privat Versicherten richten sich die Kosten nach der jeweils gültigen Fassung der GOÄ. Häufige Ziffern sind beispielsweise 870, 849, 857 und 75. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen diese Leistungen in aller Regel. Wir empfehlen jedoch, im Einzelfall beim Kostenträger nachzufragen, da einzelne Tarife privater Krankenversicherungen im Leistungsspektrum abweichen können.
Für eine Terminvereinbarung für die Sprechstunde nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden sich innerhalb der telefonischen Sprechzeiten an unser Sekretariat. Da eine ambulante Psychotherapie die Fähigkeit zu aktiver Mitarbeit voraussetzt, können wir Terminanfragen für Dritte leider nicht berücksichtigen.